Agrilaser Handheld 100
Agrilaser Handheld 100
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Agrilaser Handheld 100
Produktnummer:
2952
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Agrilaser Handheld 100
Vergrämt Schadvögel im Freien auf kurze und mittlere Distanzen
• Laserklasse: 3B (EN 60825-1:2014)
• Laserstrahlfarbe: Grün
• Laserleistung: < 100 mW
• Lebensdauer der Laserquelle: bis zu 5.000 Stunden
• Stromversorgung: 2 Batterien vom Typ C und 1 Knopfzelle
• Abmessungen (L x B x H): 455 x 65 x 80 mm
• Gewicht: 775 g ohne Akku
Lieferumfang:
AVIX Handheld 100 mit Zielvisier, Batterien und Ladegerät im Transportkoffer.
Wichtige Hinweise
Die Strahlung dieses Lasers kann das menschliche Auge irreparabel schädigen. Daher hat der Anwender dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen dem Laserstrahl ausgesetzt werden. Wir empfehlen, sich bereits vor dem Kauf mit den einschlägigen Publikationen der DGUV, der TROS Laserstrahlung sowie der Arbeitsschutzverordnung OStrV vertraut zu machen. Unternehmen sind in der Regel gehalten, vor dem Einsatz eine Gefährdungsbeurteilung durch einen Laserschutzbeauftragten erstellen zu lassen. Bevor der Laser in den Besitz des Anwenders übergeht, ist eine Haftungsfreistellung durch den Anwender zu unterzeichnen. Auf Anfrage stellen wir gerne alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Örtliche Vorschriften können die Vergrämung bestimmter ges
• Laserklasse: 3B (EN 60825-1:2014)
• Laserstrahlfarbe: Grün
• Laserleistung: < 100 mW
• Lebensdauer der Laserquelle: bis zu 5.000 Stunden
• Stromversorgung: 2 Batterien vom Typ C und 1 Knopfzelle
• Abmessungen (L x B x H): 455 x 65 x 80 mm
• Gewicht: 775 g ohne Akku
Lieferumfang:
AVIX Handheld 100 mit Zielvisier, Batterien und Ladegerät im Transportkoffer.
Wichtige Hinweise
Die Strahlung dieses Lasers kann das menschliche Auge irreparabel schädigen. Daher hat der Anwender dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen dem Laserstrahl ausgesetzt werden. Wir empfehlen, sich bereits vor dem Kauf mit den einschlägigen Publikationen der DGUV, der TROS Laserstrahlung sowie der Arbeitsschutzverordnung OStrV vertraut zu machen. Unternehmen sind in der Regel gehalten, vor dem Einsatz eine Gefährdungsbeurteilung durch einen Laserschutzbeauftragten erstellen zu lassen. Bevor der Laser in den Besitz des Anwenders übergeht, ist eine Haftungsfreistellung durch den Anwender zu unterzeichnen. Auf Anfrage stellen wir gerne alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Örtliche Vorschriften können die Vergrämung bestimmter ges
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